|
|

|
Bewusstlose Personen sind u.U. von Kreislaufstillstand bedroht. Deshalb
sind nach sofortigem Notruf die Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen
die wichtigsten Handlungsschritte. Beachten Sie: Für
Säuglinge und Kleinkinder gelten besondere Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen.
- Leblose Person.
- Bewusstlosigkeit.
- Keine Atmung.
- Keine Lebenszeichen
- Bewusstsein prüfen.
- Notruf.
- Atmung überprüfen. Dazu den Hals des Betroffenen überstrecken,
und mit der Wange dicht über Nase und Mund die Atmung fühlen
bzw. hören. Sind Atembewegungen im Brustbereich sichtbar?
- 2 x Beatmen.
- Atmung prüfen, auf Lebenszeichen achten.
- Wenn keine Bewegungen und Lebenszeichen feststellbar sind Herz-Lungen-Wiederbelebung.
-
Wenn Atmung vorhanden, stabile Seitenlage.
 |
- Druckbereich aufsuchen: Mit dem Zeige- und Mittelfinger der
ersten Hand am Rippenbogen des Betroffenen entlang fahren, bis
zu der Stelle, an der Rippen und Brustbein sich vereinigen. Der
Mittelfinger lokalisiert diese Stelle. Der Zeigefinger wird in
Richtung des Kopfes auf das Brustbein gelegt.
|
 |
- Direkt daneben (in Richtung des Kopfes) den Ballen der zweiten
Hand auflegen; er sollte sich in der Mitte der unteren Brustbeinhälfte
befinden.
|
 |
- Den Ballen der ersten Hand auf den Rücken der zweiten Hand
setzen. Die Finger werden hochgestreckt.
|
 |
- Die Arme des Helfers sind gestreckt und der Brustkorb wird senkrecht
von oben durch Gewichtsverlagerung des eigenen Oberkörpers 15 x ca. 4-5 cm tief eingedrückt (Arbeitsfrequenz
100/Minute).
|
Beatmung und Herzdruckmassage erfolgen dann im steten Wechsel: 2 x Beatmen, 15 x Drücken.
 |
- Hals überstrecken.
- Der Betroffene wird 2 x beatmet.
|
 |
- Den weit geöffneten Mund um die Nase des Betroffenen herum fest
auf das Gesicht aufsetzen. Die Luft vorsichtig in die Atemwege
einblasen. Kopf anheben und zur Seite drehen, um "frische Luft"
einatmen zu können.
- Setzt die Atmung wieder ein, Stabile Seitenlage.
- Setzt die Atmung nicht ein, Maßnahmen bis zum Eintreffen des
Fachpersonals durchführen.
|
Beachten Sie: Für
Säuglinge und Kleinkinder gelten besondere Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen.

|